Wie reiche ich haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung ein? – kurz & verständlich erklärt
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Zusammenfassung ✅
- 🧾 Haushaltsnahe Dienstleistungen können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- 📄 Für die Absetzbarkeit sind Rechnungen und Zahlungsnachweise erforderlich.
- 💻 Die Eintragung erfolgt meist über ELSTER im Bereich „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
- ⚠️ Es gelten Höchstgrenzen von 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich.
- 💵 Barzahlungen werden nur anerkannt, wenn ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegt.
- 🏠 Handwerkerleistungen sind separat absetzbar, aber ebenfalls begrenzt.
- 💡 ⏳ Belege sollten mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
- 👩💼 Bei Unsicherheiten kann professionelle Hilfe sinnvoll sein.
Inhaltsverzeichnis
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung richtig angeben
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich im privaten Haushalt erledigt werden und von externen Dienstleistern übernommen werden können. Das bedeutet: Sie können Kosten für solche Leistungen in Ihrer Steuererklärung angeben und so Steuervorteile erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Reinigungsarbeiten, Gartenpflege oder die Betreuung von Kindern und älteren Menschen.
Welche Tätigkeiten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Das Finanzamt definiert haushaltsnahe Dienstleistungen als Arbeiten, die im Haushalt oder im unmittelbaren Umfeld erbracht werden. Typische Beispiele sind:
- Reinigung der Wohnung oder des Hauses
- Gartenpflege und Schneeräumen
- Betreuung von Kindern, älteren oder pflegebedürftigen Personen
- Hausmeistertätigkeiten
Wichtig ist, dass die Tätigkeiten nicht handwerklicher Natur sind. Handwerkerleistungen, wie Reparaturen oder Renovierungen, werden gesondert behandelt.
Welche Nachweise und Belege sind erforderlich?
Für die steuerliche Anerkennung benötigen Sie eine Rechnung, die folgende Angaben enthält:
- Name und Anschrift des Dienstleisters
- Art und Umfang der Dienstleistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Gesamtkosten und ausgewiesene Mehrwertsteuer
Zusätzlich sollten Sie Zahlungsnachweise aufbewahren, zum Beispiel Kontoauszüge oder Überweisungsbelege. Barzahlungen werden nur anerkannt, wenn ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegt und das Finanzamt diesen akzeptiert.
Wie trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?
In der elektronischen Steuererklärung über ELSTER finden Sie im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ entsprechende Eingabefelder. Dort geben Sie die Gesamtkosten ein, die Sie bezahlt haben. Die Rechnungen müssen Sie nicht zwingend hochladen, sollten aber auf Nachfrage vorliegen. Achten Sie darauf, die Kosten korrekt zuzuordnen und keine Handwerkerleistungen mit anzugeben, da diese separat absetzbar sind.
Gibt es Höchstgrenzen oder besondere Voraussetzungen?
Ja, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 % der Aufwendungen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Wenn Sie 10.000 Euro für solche Dienstleistungen ausgeben, können Sie 2.000 Euro von Ihrer Steuerschuld abziehen. Bei 25.000 Euro Ausgaben sind es maximal 4.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im eigenen Haushalt erbracht wurden und die Zahlungen nachweisbar sind.
Was passiert bei Barzahlungen?
Barzahlungen sind grundsätzlich möglich, werden aber vom Finanzamt nur anerkannt, wenn ein ordnungsgemäßer Beleg vorliegt. Das bedeutet: Sie benötigen eine Rechnung, die alle erforderlichen Angaben enthält, und sollten den Beleg sorgfältig aufbewahren. Ohne Beleg kann das Finanzamt die Kosten ablehnen. Daher ist es empfehlenswert, Zahlungen per Überweisung zu tätigen, um einen klaren Nachweis zu haben.
Kann ich auch Handwerkerleistungen absetzen?
Handwerkerleistungen, also Arbeiten wie Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen, können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Diese sind jedoch getrennt von haushaltsnahen Dienstleistungen zu erfassen. Die Steuerermäßigung beträgt hier ebenfalls 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Materialkosten sind nicht absetzbar. Beispiele sind das Streichen von Wänden oder der Austausch von Fenstern.
Praxisbeispiel
Anna hat im vergangenen Jahr eine Reinigungskraft beschäftigt. Sie erhielt regelmäßig Rechnungen per Überweisung, auf denen die erbrachten Leistungen und Kosten klar aufgeführt waren. Für ihre Steuererklärung trägt sie die Gesamtkosten in ELSTER unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein. Die Rechnungen und Zahlungsnachweise bewahrt sie mindestens zwei Jahre auf, falls das Finanzamt Nachfragen hat. So nutzt sie die Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro optimal aus.
Wann ist eine ärztliche Abklärung notwendig?
Dieser Abschnitt ist für das Thema nicht relevant, da es sich um steuerliche Angelegenheiten handelt.
Gesetzliche Regelung
Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen ist im § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dort ist festgelegt, welche Leistungen absetzbar sind, welche Höchstgrenzen gelten und welche Nachweise erforderlich sind. Die Aufbewahrungsfrist für Belege beträgt mindestens zwei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.
Krankenkassen-/Kosten-Hinweis
Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es keine direkte Erstattung durch die Krankenkasse. Die Steuerermäßigung reduziert Ihre Steuerschuld, ersetzt aber keine Kostenübernahme. Achten Sie darauf, dass Sie die Rechnungen korrekt einreichen und die Höchstgrenzen beachten, um den maximalen Steuervorteil zu erhalten.
Checkliste für die Steuererklärung haushaltsnahe Dienstleistungen
- Achten Sie darauf, dass die Dienstleistung im eigenen Haushalt erbracht wurde.
- Bewahren Sie Rechnungen und Zahlungsnachweise mindestens zwei Jahre auf.
- Tragen Sie die Kosten korrekt in ELSTER unter „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein.
- Vermeiden Sie Barzahlungen ohne Beleg, um Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern.
- Beachten Sie die Höchstgrenzen von 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro jährlich.
⚖️ Medizinischer Hinweis
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Angaben. Bei gesundheitlichen Beschwerden, bestehenden Erkrankungen oder Fragen zur Einnahme von Medikamenten wenden Sie sich bitte immer an eine Ärztin, einen Arzt oder eine qualifizierte medizinische Fachperson.