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Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile? – ZeitloSen

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile?

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag erteile? – ZeitloSen
zuletzt geändert: Donnerstag, 26 Februar 2026

Inhaltsverzeichnis

Was passiert, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilen?

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einreichen, führt das dazu, dass Ihre Kapitalerträge automatisch mit der Abgeltungsteuer belastet werden. Das bedeutet: Ihre Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Wertpapierverkäufen werden direkt mit 25 % Steuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Dies gilt auch dann, wenn Ihre Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, der aktuell bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete liegt.

Wie wirkt sich das Fehlen eines Freistellungsauftrags auf Ihre Kapitalerträge aus?

Ohne Freistellungsauftrag wird die Bank verpflichtet, die Kapitalertragsteuer automatisch einzubehalten. Das kann dazu führen, dass Sie mehr Steuern zahlen, als eigentlich notwendig wäre. Der Sparer-Pauschbetrag wird in diesem Fall nicht berücksichtigt, sodass Sie erst im Rahmen der Steuererklärung eine mögliche Rückerstattung beantragen müssen.

Kann ich zu viel gezahlte Steuern später zurückholen?

Ja, zu viel gezahlte Steuern können Sie über Ihre Einkommensteuererklärung zurückfordern. Dafür benötigen Sie die Steuerbescheinigungen Ihrer Bank, die alle einbehaltenen Steuern ausweisen. Die Rückerstattung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Es ist wichtig, die Fristen für die Steuererklärung zu beachten, um keine Ansprüche zu verlieren.

Praxisbeispiel

Max hat bei seiner neuen Bank keinen Freistellungsauftrag eingereicht. Seine Dividenden und Zinsen wurden direkt mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer belastet, obwohl seine Erträge unter dem Pauschbetrag lagen. Erst beim Ausfüllen seiner Steuererklärung beantragte er die Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer. So erhielt er einen Teil der einbehaltenen Beträge zurück.

Fristen und Nachweise

Der Freistellungsauftrag sollte idealerweise vor Jahresende eingereicht werden, damit er im laufenden Jahr gilt. Steuerbescheinigungen der Bank sind wichtige Nachweise für die Steuererklärung. Die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern erfolgt ausschließlich über die Einkommensteuererklärung. Eine rückwirkende Erteilung des Freistellungsauftrags für bereits abgelaufene Jahre ist nicht möglich.

Unterschiede bei verschiedenen Banken und Depots

Jede Bank oder jeder Broker behandelt Freistellungsaufträge individuell. Der Freistellungsauftrag gilt nicht automatisch für alle Konten oder Depots, sondern muss bei jeder Bank separat eingereicht werden. Bei mehreren Konten sollten Sie den Sparer-Pauschbetrag aufteilen, um eine doppelte Nutzung zu vermeiden und Steuern zu optimieren.

Wann ist professionelle Hilfe sinnvoll?

Wenn Sie mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Banken haben, kann die Aufteilung des Freistellungsauftrags komplex werden. Auch bei umfangreichen Kapitalerträgen oder Verlustverrechnung ist eine Steuerberatung empfehlenswert. Fachleute helfen Ihnen, den Pauschbetrag optimal zu nutzen und Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Gesetzliche Regelung

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist im § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Freistellungsauftrag ist in § 44a EStG verankert. Banken sind verpflichtet, ohne vorliegenden Freistellungsauftrag die Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Kosten- und Steuerhinweis

Die Erteilung eines Freistellungsauftrags ist kostenfrei. Ohne Freistellungsauftrag wird automatisch die Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten. Eine Rückerstattung ist nur über die Steuererklärung möglich. Es entstehen keine zusätzlichen Gebühren, jedoch kann es zu unnötigen Steuerzahlungen kommen, wenn der Freistellungsauftrag fehlt.

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